Information

Lösegeldversicherung: BaFin-Rundschreiben 01/2026 (VA) und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Versicherer

Was regelt das BaFin-Rundschreiben 01/2026 (VA) zur Lösegeldversicherung? Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die praktischen Folgen für Versicherer.

Mit dem Rundschreiben 01/2026 (VA) hat die BaFin ihre Hinweise zum Betrieb von Lösegeldversicherungen neu gefasst. Das Rundschreiben gilt seit dem 1. April 2026 und ersetzt das frühere Rundschreiben R 3/1998 (VA). Es richtet sich an Versicherungsunternehmen, die Lösegeldversicherungen anbieten oder betreiben wollen.

Einordnung

Lösegeldversicherungen gehören aus Sicht der Aufsicht zu einem besonders sensiblen Bereich des Versicherungsgeschäfts. Das neue Rundschreiben bestätigt, dass dieser Markt nicht wie ein gewöhnliches Standardsegment behandelt wird, sondern nur innerhalb enger aufsichtsrechtlicher Leitplanken zulässig ist. In den bislang öffentlich zugänglichen Zusammenfassungen werden insbesondere Anforderungen an Vermarktung, Laufzeit, Versicherungssumme und präventive Sicherheitsmaßnahmen hervorgehoben.

Die regulatorische Stoßrichtung ist klar: Lösegeldversicherung soll nicht auf einen reinen finanziellen Risikotransfer reduziert werden. Vielmehr erwartet die Aufsicht eine Einbettung in präventive Sicherheits- und Risikostrukturen. Dazu zählt insbesondere eine vorgeschaltete Sicherheitsberatung auf Grundlage eines Sicherheitskonzepts.

Wesentliche Anforderungen

Nach den bisher veröffentlichten Einordnungen stehen vor allem folgende Punkte im Vordergrund:

  • keine freie Bewerbung als gewöhnliches Versicherungsprodukt,
  • enge Anforderungen an die Produktgestaltung,
  • grundsätzlich kurze Laufzeiten, insbesondere eine Begrenzung auf ein Jahr,
  • eine angemessene Versicherungssumme im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers,
  • präventive Sicherheitsberatung durch ein kompetentes Sicherheitsunternehmen auf Grundlage eines Sicherheitskonzepts.

Auch wenn Marktstimmen das Rundschreiben teilweise eher als Zusammenfassung der bereits bestehenden Verwaltungspraxis denn als materielle Neuausrichtung einordnen, erhöht eine derart präzise Formulierung regelmäßig den aufsichtsrechtlichen Erwartungsmaßstab an die praktische Umsetzung.

Praktische Bedeutung für Versicherer

Für Versicherungsunternehmen ist das Rundschreiben nicht nur im Hinblick auf die Produktbedingungen relevant. Prüfungsbedarf kann insbesondere bestehen bei

  • Produktfreigabe und Produktdokumentation,
  • Underwriting und Herleitung der Versicherungssumme,
  • Vertriebssteuerung und Kommunikationsvorgaben,
  • Einbindung externer Sicherheitsdienstleister,
  • Vertraulichkeits-, Eskalations- und Schadenprozessen.

Gerade bei sensiblen Spezialdeckungen ist eine saubere Verzahnung von Produktgestaltung, interner Governance und operativer Umsetzung wesentlich. Das gilt umso mehr, wenn aufsichtsrechtliche Erwartungen ausdrücklich konsolidiert und öffentlich sichtbar gemacht werden.

Fazit

Das BaFin-Rundschreiben 01/2026 (VA) schafft für den Betrieb von Lösegeldversicherungen einen klareren aufsichtsrechtlichen Rahmen. Für Versicherer folgt daraus vor allem ein strukturierter Prüfungsbedarf bei Produktgestaltung, Dokumentation, Vertriebssteuerung und operativer Umsetzung. Wer entsprechende Deckungen anbietet oder vorbereitet, sollte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen frühzeitig in den eigenen Prozessen abbilden.