Aktuelles

Hier informiere ich über aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen und ausgewählte Entwicklungen mit Relevanz für meine Beratungsschwerpunkte.

Funktionsausgliederung nach § 32 VAG im konzerninternen Run-Off: Verbindungsbrücke zwischen zwei Gebäudeteilen in einem Betonatrium

Funktionsausgliederung nach § 32 VAG im konzerninternen Run-Off

Funktionsausgliederung nach § 32 VAG prägt den konzerninternen Run-Off. Die Run-Off-Gesellschaft bezieht Kernleistungen aus der Gruppe und bleibt aufsichtsrechtlich verantwortlich. Gruppeninterne Erleichterungen, Weisungsrecht und Exit-Fähigkeit im Überblick.

Beitragsrückerstattung beim VVaG, Mitgliederdividende und RfB im Steuerrecht

Beitragsrückerstattung beim VVaG folgt drei getrennten Rechtsgrundlagen. Die Überschussverteilung nach § 194 VAG, die Zweckbindung über die RfB und die Abzugsgrenzen des § 21 KStG bestimmen gemeinsam, wie Leistungen an Mitglieder beim Verein und beim Mitglied steuerlich zu behandeln sind.

Regelmäßige Gebäudefassade als Sinnbild der gesetzlich vorgeprägten Ordnung der AG als Startup-Rechtsform

Wann die AG als Startup-Rechtsform sinnvoll ist

Die AG als Startup-Rechtsform bleibt ein Spezialfall. Die Satzungsstrenge des § 23 Abs. 5 AktG begrenzt individuelle Investoren- und Gründerrechte. Mehrstimmrechtsaktien und bedingtes Kapital schaffen gesetzliche Öffnungen, die die AG für bestimmte Wachstumsunternehmen tragfähig machen.

Gebäudeecke mit Glasdach-Raster und Fassadengerüst als Beitragsbild zu „VSAAG verabschiedet" – Sanierung, Abwicklung und Solvency-II-Reform

VSAAG verabschiedet – Sanierung, Abwicklung und Solvency-II-Reform für Versicherer

VSAAG verabschiedet – der Bundestag hat den neuen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer am 25. September 2026 beschlossen, der Bundesrat hat ihn am selben Tag passieren lassen. Der Beitrag stellt VSAG, Sicherungs- und Abwicklungsfonds sowie die Solvency-II-Reform dar.

Treppenläufe in einem Sichtbetongebäude als Symbolbild zum Beitrag über die UG haftungsbeschränkt im Startup

UG (haftungsbeschränkt) im Startup – Chancen, Grenzen und der Weg zur GmbH

UG haftungsbeschränkt im Startup – § 5a GmbHG erlaubt die Gründung unterhalb des Mindeststammkapitals, verlangt dafür aber Volleinzahlung, Rücklagenbildung und frühe Krisenfrüherkennung. Der Übergang zur GmbH gelingt nur über eine eingetragene Kapitalerhöhung.

Gruppenaufsicht nach Solvency II beim konzerninternen Run-Off

Solvency-II-Gruppenaufsicht beim konzerninternen Run-Off

Solvency-II-Gruppenaufsicht beim konzerninternen Run-Off verbindet Gruppensolvabilität, Risikokonzentrationen und Gruppen-ORSA mit der Trennung von Alt- und Neubestand.