Aktuelles

Hier informiere ich über aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen und ausgewählte Entwicklungen mit Relevanz für meine Beratungsschwerpunkte.

Leerer Konferenzraum mit langem Mahagonitisch, Lederbestuhlung und Kronleuchter in klassischer Holzvertäfelung.

Vorstand und Aufsichtsrat im VVaG

Vorstand und Aufsichtsrat im VVaG folgen einem doppelten Bezugsrahmen: Das VAG verweist für beide Organe auf das Aktiengesetz — modifiziert an den Stellen, an denen die mitgliedergetragene Rechtsform eine eigene Logik verlangt. Welche Eigenheiten die §§ 189, 190 VAG in der Praxis entfalten und warum das Mitgliederinteresse nach § 176 VAG den aktienrechtlichen Sorgfaltsmaßstab inhaltlich umformt, zeigt dieser Beitrag.

Strukturierte Gebäudefassade mit vier Fenstern — Sinnbild für Kategorisierung im Versicherungsaufsichtsrecht

Kleinerer VVaG nach § 210 VAG

Der kleinere Verein nach § 210 VAG und das kleine Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG sind zwei unterschiedliche Sonderkategorien des VAG, die im kleinen VVaG zusammentreffen können. Tatbestand, Aufsichtsregime und Grenzen im Überblick.

Fördermöglichkeiten für Business Angels und Frühphasen-Investoren

Business Angels finden in Deutschland ein mehrschichtiges Förderinstrumentarium vor — vom steuerfreien INVEST-Zuschuss nach § 3 Nr. 71 EStG über das Teileinkünfteverfahren bis hin zu öffentlichen Ko-Investoren wie dem HTGF. Die Absenkung des INVEST-Erwerbszuschusses auf 15 Prozent, die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen durch das JStG 2024 und die WIN-Initiative haben die Förderlandschaft zuletzt spürbar verschoben.

Cap Table: Aufbau, Pflege und strategische Bedeutung im Startup

Cap Table Startup: Die Capitalization Table bildet Anteilsinhaber, Anteilsklassen und Wandelrechte vollständig ab. Ihre präzise Pflege ist Grundvoraussetzung für jede Finanzierungsrunde, Mitarbeiterbeteiligung und Exit-Vorbereitung.

Geordnete Archivregale mit Aktenboxen als Symbol für Run-Off von Lebensversicherungsbeständen

Interner vs. externer Run-Off – eine rechtssystematische Abgrenzung

Run-Off ist nicht gleich Run-Off. Lebensversicherungsbestände können im bisherigen Rechtsträger geschlossen, innerhalb der Versicherungsgruppe übertragen oder an einen externen Konsolidierer veräußert werden. Der Beitrag ordnet die Strukturvarianten rechtlich ein und zeigt, warum die Abgrenzung für Genehmigung, Governance und Versichertenschutz entscheidend ist.

Burn Rate und Runway — wie lange reicht das Kapital?

Burn Rate und Runway entscheiden darüber, ob ein Startup die nächste Finanzierungsrunde erreicht. Was die Kennzahlen bedeuten, wie sie berechnet werden und welche gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen ein zu knapper Runway auslöst.

Pre-Money und Post-Money – Bewertungslogik beim Startup-Investment

Pre-Money und Post-Money bestimmen, welchen Anteil ein Investor nach einer Finanzierungsrunde hält — und in welchem Umfang Gründer verwässert werden. Beide Bewertungskonzepte sind rechnerisch eng verknüpft, beschreiben aber unterschiedliche Zeitpunkte mit unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.

Warmer Architekturflur mit Lichtachsen als Symbol für geordnete Governance im VVaG.

Mitgliedervertreterversammlung im VVaG – Funktion, Verfahren und Anfechtung

Die Mitgliedervertreterversammlung ist das zentrale Legitimationsorgan größerer VVaG. Sie macht die Mitgliederbindung praktisch handhabbar, sichert Grundentscheidungen ab und verlangt zugleich hohe satzungsrechtliche Präzision. Der Beitrag ordnet Funktion, Wahlverfahren und Anfechtungsrisiken der Mitgliedervertreterversammlung im aufsichtsrechtlichen Governance-System des VVaG ein.

Symmetrisch angeordnete Karteikästen in einem Archiv — Bild für die langfristige Verwaltung von Versicherungsbeständen.

Run-Off von Lebensversicherungsbeständen — der rechtliche Rahmen im Überblick

Run-Off ist nicht gleich Run-Off. Lebensversicherungsbestände können im bisherigen Rechtsträger geschlossen, innerhalb der Versicherungsgruppe übertragen oder an einen externen Konsolidierer veräußert werden. Der Beitrag ordnet die Strukturvarianten rechtlich ein und zeigt, warum die Abgrenzung für Genehmigung, Governance und Versichertenschutz entscheidend ist.

BaFin-Beschwerdestatistik 2025: Mehr Beschwerden über Versicherer

Beschwerdestatistik 2025: Mehr Beschwerden über Versicherer – was die Zahlen zeigen

Die neue Beschwerdestatistik der BaFin zeigt für 2025 einen deutlichen Anstieg der Beschwerden über Versicherer. Das ist kein pauschales Urteil über die Branche, aber ein ernstzunehmender Hinweis darauf, wo Versicherer besonders angreifbar sind: in der Schadensbearbeitung, bei Bearbeitungszeiten und bei der nachvollziehbaren Kommunikation von Leistungsentscheidungen.