Aktuelles

Hier informiere ich über aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen und ausgewählte Entwicklungen mit Relevanz für meine Beratungsschwerpunkte.

Streng gegliederte Gebäudefassade als Sinnbild für den Schutz erworbener Rechte im Lebensversicherungs-Run-Off.

Schutz erworbener Rechte der Versicherten beim Run-Off der Lebensversicherung

Erworbene Rechte der Versicherten bleiben auch bei Run-Off und Bestandsübertragung geschützt. Vertragliche Leistungsansprüche, Überschussbeteiligung, Sicherungsvermögen und die Genehmigung nach § 13 VAG bilden ein abgestuftes Schutzsystem. Der Beitrag zeigt, wie dieses System beim Wechsel des Versicherers und im geschlossenen Bestand wirkt.

VVaG-Transaktionen – Bestandsübertragung, Verschmelzung und Holdingstruktur im Versicherungsaufsichtsrecht

VVaG-Transaktionen · Bestandsübertragung, Verschmelzung, Gruppenbildung

VVaG-Transaktionen folgen eigenen Regeln. Bestandsübertragung, Verschmelzung, Formwechsel und Holdingbildung stehen unter aufsichtsrechtlichem Genehmigungsvorbehalt und schützen die Mitgliederinteressen dort, wo das Aktienrecht Anteilseigner schützt.

Waterfall Exit Startup – Rangfolge der Erlösverteilung bei Liquidationspräferenzen

Waterfall im Startup – Erlösverteilung beim Exit

Waterfall Exit Startup bezeichnet die vertragliche Rangfolge, nach der Investoren und Gründer beim Verkauf eines Startups am Erlös beteiligt werden. Liquidationspräferenzen bestimmen dabei Reihenfolge und Höhe der Auszahlung.

Konzentrische Jahresringe im Holzquerschnitt als Sinnbild für Kapitalaufbau durch Innenfinanzierung im VVaG

Innenfinanzierung als Geschäftsmodell – die Stärke des VVaG

Innenfinanzierung ersetzt beim VVaG den Zugang zum Aktienmarkt. Gründungsstock, Verlustrücklage und thesaurierte Überschüsse bilden Eigenmittel, deren aufsichtsrechtliche Qualität sich nach § 91 VAG bestimmt.

LTV und CAC — Balken- und Liniendiagramme auf Geschäftsdokument, Schreibtischperspektive

LTV und CAC — Unit Economics im Startup

LTV und CAC zeigen, ob ein Startup-Geschäftsmodell bei Wachstum tragfähiger wird. Beide Kennzahlen hängen wesentlich von der gewählten Berechnungsmethode ab — und spielen auch im Beteiligungsvertrag eine Rolle.

Abstraktes Deckenmuster eines Gebäudes symbolisiert aufsichtsrechtliche Struktur und Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG

Die Belange der Versicherten als Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG

Belange der Versicherten als Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG. Bei der Bestandsübertragung entfällt die individuelle Zustimmungspflicht. An ihre Stelle tritt die aufsichtsbehördliche Genehmigung mit konkreten gesetzlichen Voraussetzungen.

Geometrische Glasstruktur als abstrakte Darstellung von Kapitalschichten — Beitragsbild Genussrechte und Nachrangdarlehen im VVaG

Genussrechte und Nachrangdarlehen im VVaG

Genussrechte und Nachrangdarlehen ermöglichen dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Aufnahme aufsichtsrechtlichen Kapitals ohne Eigentümerwechsel. Ihre Anrechenbarkeit unter Solvency II hängt von Verlustabsorption, Nachrangtiefe und Laufzeit ab — nicht von der Vertragsbezeichnung.

Liquidationspräferenz Startup – Verteilungswasserfall und Erlösvorrang beim Exit

Liquidationspräferenz im Startup – Erlösvorrang beim Exit

Liquidationspräferenz bezeichnet den Vorrang präferenzberechtigter Gesellschafter bei der Verteilung von Exit-Erlösen. Die Klausel prägt die wirtschaftliche Erlösbeteiligung stärker als die nominale Beteiligungsquote und entscheidet, wer bei welchem Exit-Szenario tatsächlich partizipiert.