Run-Off

Kategorie: Run-Off

Glasfassade in Untersicht als Sinnbild konzernrechtlicher Architektur beim Beherrschungsvertrag

Konzernrechtliche Architektur beim konzerninternen Run-Off

Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag und faktischer Konzern eröffnen unterschiedliche Wege der konzerninternen Bestandstrennung. Der Beitrag ordnet Genehmigungsvorbehalt, Weisungsrecht, Verlustübernahme und Nachteilsausgleich rechtssystematisch ein.

Streng gegliederte Gebäudefassade als Sinnbild für den Schutz erworbener Rechte im Lebensversicherungs-Run-Off.

Schutz erworbener Rechte der Versicherten beim Run-Off der Lebensversicherung

Erworbene Rechte der Versicherten bleiben auch bei Run-Off und Bestandsübertragung geschützt. Vertragliche Leistungsansprüche, Überschussbeteiligung, Sicherungsvermögen und die Genehmigung nach § 13 VAG bilden ein abgestuftes Schutzsystem. Der Beitrag zeigt, wie dieses System beim Wechsel des Versicherers und im geschlossenen Bestand wirkt.

Abstraktes Deckenmuster eines Gebäudes symbolisiert aufsichtsrechtliche Struktur und Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG

Die Belange der Versicherten als Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG

Belange der Versicherten als Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG. Bei der Bestandsübertragung entfällt die individuelle Zustimmungspflicht. An ihre Stelle tritt die aufsichtsbehördliche Genehmigung mit konkreten gesetzlichen Voraussetzungen.

Bestandsübertragung nach § 13 VAG: aufsichtsrechtlicher Rahmen und Bedeutung im Lebensversicherungs-Run-Off

§ 13 VAG regelt die Übertragung von Versicherungsbeständen zwischen Erstversicherungsunternehmen — spartenübergreifend und anlassunabhängig. Im Lebensversicherungs-Run-Off gewinnt die Norm besonderes Gewicht: Genehmigungsmaßstab, Zeitwertvergleich bei Überschussbeteiligung und VVaG-Besonderheiten nach §§ 200 f. VAG im Überblick.

Kontrollierter Wasserabfluss an einem Wehr als Sinnbild für geordneten Run-Off

Run-Off als Geschäftsstrategie

Run-Off verlangt mehr als die Einstellung des Neugeschäfts. Entscheidend sind eine belastbare Governance, ein aktualisiertes Risikomanagement, eine tragfähige Bestandsverwaltung und die dauerhafte Wahrung der Versicherungsnehmerinteressen.

Geordnete Archivregale mit Aktenboxen als Symbol für Run-Off von Lebensversicherungsbeständen

Interner vs. externer Run-Off – eine rechtssystematische Abgrenzung

Run-Off ist nicht gleich Run-Off. Lebensversicherungsbestände können im bisherigen Rechtsträger geschlossen, innerhalb der Versicherungsgruppe übertragen oder an einen externen Konsolidierer veräußert werden. Der Beitrag ordnet die Strukturvarianten rechtlich ein und zeigt, warum die Abgrenzung für Genehmigung, Governance und Versichertenschutz entscheidend ist.