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Kategorie: Information

Weißer symmetrischer Architekturkorridor als Sinnbild für die Spaltung von Versicherungsunternehmen

Spaltung von Versicherungsunternehmen als Instrument im Run-Off

Spaltung von Versicherungsunternehmen eröffnet im konzerninternen Run-Off einen Weg, der über die Bestandsübertragung nach § 13 VAG hinausreicht. § 14 VAG bindet diesen Weg an die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Enge, menschenleere Gasse als Sinnbild für den eng begrenzten Wirkungskreis des kleineren Vereins nach § 210 VAG

Kleinerer Verein nach § 210 VAG – ein verkanntes Geschäftsmodell

§ 210 VAG privilegiert den kleineren Verein mit engem Wirkungskreis durch ein verschlanktes Normenprogramm und BGB-Vereinsrecht. Im Gegenzug bleibt das Nichtmitgliedergeschäft ausgeschlossen. Der Beitrag ordnet Tatbestand, Organverfassung und Aufsichtszuständigkeit ein.

Abstrakte Bürofassade als Sinnbild für § 8c KStG bei Startup-Finanzierungsrunden

§ 8c KStG im Startup — Finanzierungsrunde und Verlustvortrag

§ 8c KStG kann den Verlustvortrag eines Startups vernichten, sobald eine Finanzierungsrunde die Beteiligungsquoten verschiebt. Der Beitrag ordnet Erwerbergruppe, Stille-Reserven-Klausel und § 8d KStG praxisnah ein und zeigt, worauf vor dem Closing zu achten ist.

Abstrakte Fassadenstruktur mit fließenden Linien als Sinnbild für die Demutualisierung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Demutualisierung im VVaG – internationale Praxis und deutsche Strukturierungswege

Demutualisierung beschreibt den Übergang eines VVaG in die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Deutsches Recht kennt dafür mehrere Wege, die die Mitgliederstruktur unterschiedlich weit antasten, während Österreich mit der Privatstiftung eine eigenständige Lösung bereithält.

Symmetrische Architekturaufnahme als Symbolbild für Rechtsformwahl bei Startup-Gründung

Rechtsformwahl für Startups — GmbH, UG und AG im Vergleich

Rechtsformwahl für Startups entscheidet über Haftung, Kapitalanforderungen und Investorentauglichkeit. Der Beitrag vergleicht GmbH, UG und AG systematisch und zeigt Umwandlungsoptionen zwischen den Rechtsformen auf.

Glasfassade in Untersicht als Sinnbild konzernrechtlicher Architektur beim Beherrschungsvertrag

Konzernrechtliche Architektur beim konzerninternen Run-Off

Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag und faktischer Konzern eröffnen unterschiedliche Wege der konzerninternen Bestandstrennung. Der Beitrag ordnet Genehmigungsvorbehalt, Weisungsrecht, Verlustübernahme und Nachteilsausgleich rechtssystematisch ein.

Abstrakte Architekturaufnahme als Sinnbild für Holdingstrukturen im VVaG-Konzern

Holdingstrukturen im VVaG-Konzern

Der VVaG kann im Unterordnungskonzern nicht Tochterunternehmen sein. Der Beitrag zeigt, wie Holdingstrukturen mit AG-Töchtern und Gleichordnungskonzernen nach § 18 AktG ausgestaltet werden und welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen greifen.