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Kategorie: Information

Abstraktes Deckenmuster eines Gebäudes symbolisiert aufsichtsrechtliche Struktur und Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG

Die Belange der Versicherten als Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG

Belange der Versicherten als Genehmigungsmaßstab nach § 13 VAG. Bei der Bestandsübertragung entfällt die individuelle Zustimmungspflicht. An ihre Stelle tritt die aufsichtsbehördliche Genehmigung mit konkreten gesetzlichen Voraussetzungen.

Geometrische Glasstruktur als abstrakte Darstellung von Kapitalschichten — Beitragsbild Genussrechte und Nachrangdarlehen im VVaG

Genussrechte und Nachrangdarlehen im VVaG

Genussrechte und Nachrangdarlehen ermöglichen dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Aufnahme aufsichtsrechtlichen Kapitals ohne Eigentümerwechsel. Ihre Anrechenbarkeit unter Solvency II hängt von Verlustabsorption, Nachrangtiefe und Laufzeit ab — nicht von der Vertragsbezeichnung.

Liquidationspräferenz Startup – Verteilungswasserfall und Erlösvorrang beim Exit

Liquidationspräferenz im Startup – Erlösvorrang beim Exit

Liquidationspräferenz bezeichnet den Vorrang präferenzberechtigter Gesellschafter bei der Verteilung von Exit-Erlösen. Die Klausel prägt die wirtschaftliche Erlösbeteiligung stärker als die nominale Beteiligungsquote und entscheidet, wer bei welchem Exit-Szenario tatsächlich partizipiert.

Bestandsübertragung nach § 13 VAG: aufsichtsrechtlicher Rahmen und Bedeutung im Lebensversicherungs-Run-Off

§ 13 VAG regelt die Übertragung von Versicherungsbeständen zwischen Erstversicherungsunternehmen — spartenübergreifend und anlassunabhängig. Im Lebensversicherungs-Run-Off gewinnt die Norm besonderes Gewicht: Genehmigungsmaßstab, Zeitwertvergleich bei Überschussbeteiligung und VVaG-Besonderheiten nach §§ 200 f. VAG im Überblick.

Vesting – Good Leaver und Bad Leaver

Vesting Startup Deutschland — Wie wird Gründerbindung in der GmbH rechtlich strukturiert? Reverse Vesting, Good Leaver und Bad Leaver bestimmen Mechanismus und Abfindung beim vorzeitigen Ausscheiden. § 34 GmbHG, § 15 GmbHG und § 138 BGB im Überblick.

Systematisches Fenstergitter eines Brutalistgebäudes – strukturierte Eigenmittelklassifikation

Eigenmittel des VVaG unter Solvency II

VVaG Eigenmittel unter Solvency II: Gründungsstock und Verlustrücklage bilden die rechtsformspezifische Tier-1-Basis. Der Beitrag erläutert Tier-Klassifikation, Anrechnungsgrenzen nach DVO 2015/35 und Kapitalplanungspraxis des VVaG.

MRR und ARR — Umsatzkennzahlen für Startups mit Abo-Modell

MRR und ARR messen den wiederkehrenden Umsatz bei abonnementbasierten Startups und gehören zu den maßgeblichen Kennzahlen bei Investorenbewertungen. Entscheidend sind die Berechnung, die einzelnen Veränderungskomponenten und die Grenzen beider Kennzahlen.